Anmeldung und Stornierung

Mit abgeschlossener Registrierung und Einzahlen des Teilnehmerbeitrags ist die Anmeldung verpflichten. Sollte aus irgendeinem Grund eine Teilnahme nicht möglich sein, können wir bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn den Teilnehmerbeitrag rückerstatten. Bei kurzfristigeren Stornierungen können wir keine Rückerstattung garantieren. Die Teilnahme kann aber an eine andere Person weitergegeben werden. Sollte diese Person in eine Preiskategorie mit höherem Beitrag fallen, so ist die Differenz zu bezahlen. Sollte die Person in eine Preiskategorie mit einem geringeren Beitrag fallen, so wird die Differenz NICHT zurückerstattet, da wir in den unterschiedlichen Preiskategorien mit Kontingenten arbeiten.

Workshopeinteilung

Die Teilnehmer können bei der Anmeldung eine Präferenz für Workshops angeben. Aufgrund von räumlichen und didaktischen Kapazitätsgründen sind manche Workshops in ihrer Teilnehmeranzahl begrenzt. Da eine fixe Einteilung bereits bei Anmeldung mit hohem technischen und dadurch finanziellen Mehraufwand einhergehen würde, können wir dies nicht anbieten. Die Einteilung wird etwa zwei Wochen vor Kongressbeginn an die Teilnehmer per Mail zugesendet. Bei der Zuteilung wird darauf geachtet, dass alle Teilnehmer so viele präferierte Workshops wie möglich bekommen, aber niemand leer ausgeht. Ein first-come first-served Prinzip besteht daher nicht. Eine Stornierung aufgrund nicht erfüllter Workshop-Präferenzen ist leider nicht möglich. Kurzfristig freigewordene Plätze werden vor Ort vergeben.

Bild-, Video- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Bildaufnahmen getätigt, welche eventuell für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit der JAMÖ (z.B. als Illustration für Artikel) verwendet werden. Diese Aufnahmen werden nur von uns verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Teilnehmer können bei Registrierung und danach ihre Zustimmung dazu verweigern.

Veranstaltungsabsage

Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang,..). Bei Ausfall des Kongresses besteht kein Anspruch auf Ersatz-Durchführung.