Anmeldung und Stornierung
Mit abgeschlossener Registrierung und Einzahlen des Teilnehmerbeitrags ist die Anmeldung verpflichtend. Sollte aus irgendeinem Grund eine Teilnahme nicht möglich sein, können wir bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnehmerbeitrags rückerstatten. Bei kurzfristigeren Stornierungen können wir keine Rückerstattung garantieren. Eine Ausnahme ist eine Stornierung im Krankheitsfall bis zum Kongresstag unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, eine Bearbeitungsgebühr von 5€ wird dabei einbehalten. Die Teilnahme kann aber an eine andere Person weitergegeben werden. Sollte diese Person in eine Preiskategorie mit höherem Beitrag fallen, so ist die Differenz zu bezahlen. Sollte die Person in eine Preiskategorie mit einem geringeren Beitrag fallen, so wird die Differenz NICHT zurückerstattet, da wir in den unterschiedlichen Preiskategorien mit Kontingenten arbeiten.
Workshopeinteilung
Die Workshopplätze werden vor Ort nach dem first-come-first-serve Prinzip vergeben. Aufgrund von räumlichen und didaktischen Kapazitätsgründen sind manche Workshops in ihrer Teilnehmeranzahl begrenzt. Da eine fixe Einteilung bereits bei Anmeldung mit hohem technischen und dadurch finanziellen Mehraufwand einhergehen würde, können wir dies nicht anbieten. Eine Stornierung oder Rückerstattung aufgrund nicht erfüllter Workshop-Präferenzen ist leider nicht möglich. Du kannst aber jedenfalls an einem der parallel stattfindenden Programmpunkte teilnehmen.
Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Bild-, Video- und/oder Tonaufnahmen getätigt, welche eventuell für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit der JAMÖ (z.B. als Illustration für Artikel, oder für unsere Website) verwendet werden. Diese Aufnahmen werden nur von uns verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Teilnehmer können bei der Registrierung und danach ihre Zustimmung dazu verweigern.
Veranstaltungsabsage
Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang,..). Bei Ausfall des Kongresses besteht kein Anspruch auf Ersatz-Durchführung.
